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     MIECON      

     

     

    Allgemeine Geschäftsbedingungen

    1. Verpflichtung

    Für alle Verkaufsvereinbarungen ist stets unsere schriftliche

    Auftragsbestätigung maßgebend. Alle Zusagen, mündliche, telefonische

    Abreden, die von unseren Bedingungen abweichen, sind erst nach

    schriftlicher Bestätigung für uns rechtsverbindlich. Abweichende

    Bedingungen des Käufers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich

    anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

    Die Bedingungen haben Gültigkeit für die gesamte gegenwärtige und zukünftige Geschäftsverbindung          zwischen uns, auch wenn ein Auftrag von uns nicht besonders bestätigt werden sollte.

     
     

    2. Preise

    Die Preise sind freibleibend und unverbindlich. Tritt bis zum Liefertag

    bzw. vor Bezahlung des Rechnungsbetrages eine Erhöhung der

    Rohstoffpreise oder anderer Kalkulationsgrundlagen ein, so sind wir

    berechtigt, den sich daraus ergebenden jeweiligen Tagespreis zu

    berechnen. Dies gilt nicht gegenüber einem Nicht- oder Minderkaufmann.

    Die Preise verstehen sich ab Auslieferungslager Bremen.

     

    3. Liefer- und Abnahmebedingungen

    Teillieferungen sind zulässig. Angelieferte Waren sind, auch wenn sie

    unwesentliche Anstände aufweisen, vom Käufer entgegenzunehmen. Mit

    Empfangnahme einer Teilbestellung wird ein entsprechender

    Teilrechnungsbetrag fällig. Das Verstreichen bestimmter Lieferfristen

    befreit den Käufer nicht von der Setzung einer angemessenen Nachfrist

    zur Erbringung der Leistung und der Erklärung, dass er die Leistung nach

    Ablauf der Frist ablehnen werde.

     

    4. Zahlung

    Rechnungsbeträge sind sofort zahlbar. Wechsel werden nicht angenommen.

    Werden vom Käufer Zahlungstermine überschritten, so sind wir berechtigt,

    vom Eintritt des Verzuges an die gesetzlichen Verzugszinsen zu

    verlangen; die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt

    vorbehalten. Bleibt der Käufer nach Anzeige der Bereitstellung mit der

    Abnahme der Ware länger als 7 Tage im Rückstand, sind wir nach Setzung

    einer Nachfrist von 7 Tagen berechtigt, auf Abnahme zu klagen,

    Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, oder vom Vertrag

    zurückzutreten. Im zweiten Fall können wir unbeschadet der Möglichkeit

    einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 20% des

    Verkaufspreises als Entschädigung ohne Nachweis fordern. Der Käufer kann

    nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder

    rechtskräftig festgestellt sind

     

    5. Versand bzw. Verpackung

    Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den

    Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung

    das Lager des Verkäufers verlassen hat. Dies gilt auch für Versendungen

    mit eigenen Fahrzeugen des Verkäufers. Wird der Versand auf Wunsch des

    Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der

    Versandbereitschaft auf ihn über. Wird uns keine besondere Vorschrift

    erteilt, so erfolgt der Versand nach bestem Ermessen und im Rahmen der

    gegebenen Möglichkeiten.

     

    6. Beanstandungen

    Öffentliche Mängel können nur 14 Tage nach Erhalt der Ware schriftlich

    geltend gemacht werden. Versteckte Mängel müssen unverzüglich nach

    Entdeckung gerügt werden. Für Kaufleute gilt der § 377 HGB. Bei

    nachgewiesener und durch uns anerkannte fehlerhafte Lieferung leisten

    wir nach unserer Wahl unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche

    des Käufers gegen Rückgabe der fehlerhaften Stücke innerhalb der

    gesetzlichen oder vereinbarten Gewährleistungsfrist Ersatz oder bessern

    nach. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware in der Originalverpackung

    unter Beifügung einer Rechnungskopie zurückzusenden. Bei unerlaubten

    Eingriffen in die Geräte erlischt jeder Anspruch auf Gewährleistung. Die

    zum Zwecke der Nachbesserung erforderlichen Aufwendungen werden von uns

    getragen. Kaufleute haben die für die Anlieferung nachzubessernder Ware

    entstehenden Transportkosten selbst zu tragen. Sie sind nicht

    berechtigt, ein Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrecht

    geltend zu machen. Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung

    nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl

    Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages

    verlangen. Die vorstehenden Regelungen gelten nicht für

    Gebrauchsartikel, die unter Ausschluss jeglicher Gewährleistungen

    geliefert werden. Eine Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen

     

    7. Eigentumsvorbehalt

    Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung - bei Zahlung

    durch Scheck 8 Tage nach Gutschrift desselben - unser Eigentum bis zur

    Erfüllung sämtlicher uns gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung

    zustehenden Ansprüche.

     Bei Nichtkaufleuten bleiben die gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des

    Kaufpreises einschließlich aller Nachforderungen unser Eigentum. Der

    Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen

    Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in

    Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig.

    Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund

    (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware

    entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber

    in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen den Käufer widerruflich, die

    an uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung in eigenem Namen

    einzuziehen. Auf unsere Aufforderung hin wird der Käufer die Abtretung

    offenlegen und die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen geben. Bei

    Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf unser

    Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Kosten und

    Schäden trägt der Käufer. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers -

    insbesondere Zahlungsverzug - sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware

    auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der

    Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der

    Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt -

    soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom

    Vertrag. Gegenüber Nichtkaufleuten sind wir zur Zurücknahme nach Mahnung

    berechtigt und der Käufer zur Herausgabe verpflichtet.

     

    8. Schutzbestimmungen

    Für unsere aus eigener Tätigkeit und aufgrund unserer Erfahrung

    hergestellten Waren lehnen wir im voraus jede Haftung für irgendwelche

    Schäden aus der Ingebrauchtnahme auch Dritten gegenüber ab.

    Schadenersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, aus

    positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluß und aus

    unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen soweit der Schaden von uns

    oder unseren Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder groß fahrlässig

    verursacht wurde. Die in unseren Druckvorschriften, Prospekten usw.

    angegebenen Maße, technischen Einzelheiten etc. sind unverbindlich. Bei

    Abweichungen können keine Schadenersatzansprüche gegen uns erhoben

    werden. Konstruktions- wie Formveränderungen bleiben vorbehalten, sofern

    diese Änderungen nicht grundlegender Art sind und der vertragsgemäße

    Zweck nicht erheblich eingeschränkt wird. Für Aufträge nach Angaben des

    Bestellers sind diese für uns erst nach ausdrücklicher schriftlicher

    Bestätigung verbindlich.

     

    9. Rücktrittsrecht

    Falls unvorhergesehene Hindernisse - als solche gelten auch die Umstände

    und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer ordentlichen

    Betriebsführung nicht verhindert werden können wie etwa höhere Gewalt,

    Aus- und Einfuhrverbote, Arbeitskämpfe, Streik, Aussperrung, Verzögerung

    oder Ausfall der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe, Materialien oder

    Teile vorliegen, werden die Vertragsverpflichtungen der Parteien für die

    Dauer der Störung im Umfang ihrer Wirkung suspendiert. Überschreiten die

    sich daraus ergebenden Verzögerungen den Zeitraum von 6 Wochen, so sind

    beide Vertragspartner berechtigt, hinsichtlich des betroffenen

    Leistungsumfanges vom Vertrag zurückzutreten. Sonstige Ansprüche

    bestehen nicht. Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der

    Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers sind wir -

    unbeschadet unserer sonstigen Rechte - befugt, von den

    Lieferverpflichtungen zurückzutreten oder nach unserer Wahl Vorkasse

    oder Sicherheiten für ausstehende Lieferungen zu verlangen, weiterhin

    sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen.

     

    10. Gerichtsstand und Erfüllungsort

    Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen und ausschließlicher

    Gerichtsstand (einschl. Scheckklagen) sowie für sämtliche zwischen den

    Parteien sich ergebende Streitigkeiten ist Bremen, soweit der Käufer

    Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein

    öffentlich rechtliches Sondervermögen ist. Das gleiche gilt, wenn im

    Zeitpunkt der Klageerhebung der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des

    Käufers unbekannt ist. Die Beziehungen der Vertragsparteien regeln sich

    ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden

    innerdeutschen Recht.

     

    11. Ausfuhrbestimmungen

    Alle von c3 gelieferten Produkte sind zum Verbleib in der Bundesrepublik

    Deutschland bestimmt. Die Wiederausfuhr von Produkten unterliegt

    grundsätzlich den Außenwirtschaftsvorschriften der Bundesrepublik bzw.

    des Ursprunglandes und ist für den Kunden genehmigungspflichtig. Der

    Kunde muss sich selbst über diese Vorschriften informieren.

     

    12. Schlussbestimmungen

    Sollten eine oder mehrere Bestimmungen oder eine Bestimmung im Rahmen

    sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die

    Wirksamkeit der übrigen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist

    durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten

    wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht. Wir weisen

    darauf hin, dass wir Daten des Käufers, die den Geschäftsverkehr

    betreffen, nur im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeiten und

    speichern.

     

    Stand 12.12.05, Bremen.

     


     

     

              MIECON

       Werner von Siemens Strasse 26

       28357 Bremen

     

           Telefon/Fax

       Telefon:                        0(49) 421-1732745   

       Fax:                               0(49) 421-1732746

          

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